Wahlrechtsreform: Schluss mit XXL-Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist aktuell mit 736 Sitzen so groß wie nie zuvor und eines der größten Parlamente der Welt – insgesamt 138 Sitze mehr als seine gesetzliche Regelgröße von 598. Dies liegt an den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Bei kommenden Wahlen droht, dass er noch größer wird. Wir ändern das jetzt und machen Schluss mit dem XXL-Bundestag!
Das ist eine historische Reform und das erste Mal, dass eine Wahlrechtsreform gelingt, mit der zukünftig keine Vergrößerung des Bundestages mehr befürchtet werden muss. Insbesondere an der CSU war diese Reform leider seit drei Legislaturperioden gescheitert. Wir beweisen so: Wir haben als Bundestagsabgeordnete die Kraft, uns auch selbst zu reformieren. Das ist ein wichtiges Signal, auch über das Wahlrecht hinaus. Ein schlanker Staat ist möglich.
Fakten zur Wahlrechtsreform
- Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 Abgeordneten auf 630 Abgeordnete.
- Verhältniswahlrecht wird gestärkt: Die Sitzverteilung bestimmt sich nach den Zweitstimmen und wird nicht mehr durch Überhangmandate verzerrt.
- Zweitstimme bleibt für das Kräfteverhältnis entscheidend (Vorrang der Listenstimme).
- Alle 299 Wahlkreise bleiben unverändert bestehen.
- Keine Aufblähung des Parlaments durch Überhang- und Ausgleichsmandate.
- Wegfall der Grundmandatsklausel: Parteien benötigen mindestens 5% der Zweitstimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Keine Ausnahme für Parteien, die drei Wahlkreise gewinnen.
Mythen zur Wahlrechtsreform
Falsch: Die CSU wird bei dieser Wahlrechtsreform benachteiligt.
Richtig: Die Wahlrechtsreform der Ampel Koalition behandelt alle Parteien gleich. Alle Parteien büßen proportional gleichviele Sitze ein. Abgeschafft wird lediglich die bisherige Bevorzugung der CSU durch unausgeglichene Überhangmandate.
Falsch: Bayern wird bei dieser Wahlrechtsreform benachteiligt.
Richtig: Bayern wird nicht schlechter behandelt als die anderen Bundesländer.
Falsch: Den direkt gewählten Abgeordneten wird ein gewonnenes Mandat weggenommen.
Richtig: Wer gewählt ist, bestimmt das Wahlrecht. Es gibt keinen „vorgesetzlichen“ Anspruch auf ein Mandat. Nach dem künftigen Wahlrecht hat man nur dann ein Mandat gewonnen, wenn die eigene Partei auch genügend Sitze im Bundestag hat.
Falsch: Der Wegfall der Grundmandatsklausel, nach der eine Partei in den Bundestag einzieht, wenn sie drei Direktmandate erzielt hat, selbst wenn sie weniger als 5% der Zweitstimmen erzielt, ist undemokratisch.
Richtig: Die 5-Prozent-Hürde ohne Grundmandatsklausel ist seit 1973 geltendes Recht im bayerischen Landtagswahlrecht. Wenn die Abschaffung der Grundmandatsklausel undemokratisch wäre, wäre auch das seit einem halben Jahrhundert geltende bayerische Wahlrecht undemokratisch.
Falsch: Es kann nicht sein, dass gewählte Direktkandidaten nicht mehr ins Parlament einziehen. Das wäre eine Entmündigung der Bürger.
Richtig: Dies entspricht auch dem Bayerischen Wahlrecht, in dem das genauso geregelt ist: „Zunächst ziehen alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben (sofern ihre Partei landesweit mindestens 5 Prozent erhalten hat!).“* Die Wahlrechtsreform der Ampel Koalition sieht nichts anderes vor.
*Quelle: www.bayern.landtag.de | Wahlsystem
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