Karsten Klein

Überblick Umsetzung Gas- und Strompreisbremsen

Schon im Dezember hat der Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen beschlossen. Damit sorgt die Ampel ab März für spürbare Entlastungen – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Der Bund finanziert die Gas- und Strompreisbremsend im Rahmen des 200 Mrd. Euro Abwehrschirms.

Gaspreisbremse

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Gaspreisbremse, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Hier gibt es also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. So ist sichergestellt, dass sich Energiesparen auch weiterhin lohnt. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Im März werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten. Vermieter müssen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben. Im Rahmen der Dezember-Nothilfe hat der Bund bereits die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen.

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Mehr Informationen gibt es unter anderem im Q&A des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Strompreisbremse

Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für private Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen nicht eingerechnet). Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. 

Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Auch in diesem Fall lohnt sich Energiesparen lohnt also weiterhin.

Auch hier hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Q&A zu den häufigen Fragen zusammengestellt.

Härtefallfonds

Auch Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung dafür geschaffen, eine Härtefallregelung für Nutzerinnen und Nutzer solcher leitungsungebundenen Energieträger einzurichten. Für eine Härtefallregelung für kleine und mittlerweile Unternehmen (KMU), die auf leitungsungebundene Energieträger angewiesen sind, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 25 Mio. Euro für 2023 sowie 25. Mio. Euro für 2024 bereitgestellt.