Karsten Klein

Sperrvermerk als Anreiz für das Bundesgesundheitsministerium

Im Zuge der Beratungen für den Haushalt 2022 fand heute im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratung des Einzelplans des Bundesministeriums für Gesundheit statt.

Der Haushaltsexperte und bayerische Landesgruppenchef der FDP-Bundestagsfraktion Karsten KLEIN erklärt hierzu: „Beim Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums hat die Ampelkoalition den Fokus vor allem auf die Umsetzung von Vorhaben des Koalitionsvertrages gerichtet. Außerdem ist uns wichtig, dass die Bundesländer bei den pandemiebedingten Kosten stärker in die Verantwortung genommen werden“.

Die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgesundheitsministeriums werden auf Antrag der Ampelkoalition in Höhe von einer Million Euro mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser  gilt bis zur Vorlage eines Entwurfs für ein Cannabiskontrollgesetz und muss vom Haushaltsauschuss aufgehoben werden. Hierzu führt Karsten Klein aus: „Mit dem Sperrvermerk haben wir für das Bundesgesundheitsministerium einen finanziellen Anreiz geschaffen, den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kürzlich angekündigten Entwurf auch wirklich in diesem Jahr vorzulegen. Die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis haben wir als FDP bereits in der vergangenen Wahlperiode gefordert und ist ein Bestandtal des Koalitionsvertrages der Ampel. Daher freut es mich, dass es nun zur Umsetzung dieses Vorhabens kommt.“

Klein betont: „eine kontrollierte Cannabisabgabe muss im Verbund mit Aufklärungsmaßnahmen und Hilfsprogrammen erfolgen, die für die Risiken sensibilisieren und über einen verantwortungsvollen Konsum informieren“. Daher wurde auch ein Antrag beschlossen, der die verbindliche Verwendung von 1 Million Euro für die Cannabisprävention vorsieht.

Mit einer Maßgabe haben die Haushälter der Ampelkoalition die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Kostenübernahme des Bundes für kostenlose Bürgerstestungen nicht über den 30. Juni 2022 hinaus zu verlängern und für die Zeit danach die Kostenübernahme auf Testungen zu beschränken, für die eine bundesrechtliche Verpflichtung besteht. Außerdem soll die Bundesregierung in der Corona-Pandemie sowie in zukünftigen Pandemien darauf achten, dass die Kosten im Bereich der Pandemiebekämpfung und des Infektionsschutzes zwischen Bund und Ländern angemessen verteilt werden. Klein begründet diesen Schritt damit, dass: „bisher ein zu großer Anteil der pandemiebedingten Kosten im Bereich der Pandemiebekämpfung und des Infektionsschutzes vom Bund übernommen wurde. Das hat auch der Bundesrechnungshof kritisiert. Mit der Maßgabe wollen wir dafür sorgen, dass die immensen Ausgaben des Bundes für Testungen reduziert werden und die Länder in Zukunft einen fairen Anteil der Kosten schultern.“

Gegenüber dem Regierungsentwurf werden die Mittel für die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit um 13,428 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro erhöht. „Es wird international zu recht erwartet, dass Deutschland in der globalen Gesundheit eine Führungsrolle einnimmt. Die Corona-Pandemie uns allen vor Augen geführt, dass die globale Gesundheit nicht nur eine Aufgabe der Humanität ist, sondern auch der internationalen Stabilität und unserem eigenem Schutz dient. Daher ist es wichtig, an dieser Stelle ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen“ ist Klein überzeugt und fügt an: „Die Mittel werden unter anderem der Weltgesundheitsorganisation zu Gute kommen, für deren Stärkung wir uns im Koalitionsvertrag ausgesprochen haben“. 

Weitere Vorhaben des Koalitionsvertrages für deren Umsetzung nun im Haushalt 2020 Mittel bereitgestellt werden, sind die Erstellung eines Nationalen Präventionsplanes und der Aufbau der Digitalen Gesundheitsagentur. „Der Aufbau der Digitalen Gesundheitsagentur ist ein wichtiger Baustein um die Digitalisierung des Gesundheitswesen voranzutreiben“, so Klein.

Des Weiteren haben die Haushälter der Ampelkoalition eine deutliche Aufstockung der Mittel für „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ gegenüber dem Regierungsentwurf um 4 Millionen Euro auf 13,214 Millionen Euro beschlossen. Hier sind auch die anfangs  genannten Mittel für die Cannabisprävention enthalten. „Drogenmissbrauch schadet nicht nur der Gesundheit des Konsumenten, sondern hat auch negative Auswirkungen für die Gesellschaft. Daher ist für uns eine ausreichende Mittelausstattung für Präventionsmaßnahmen von zentraler Bedeutung“, sagt Klein und merkt zur Cannabisprävention an: „Dass mit den zusätzlichen Mitteln die Cannabisprävention noch vor der Verabschiedung eines Cannabiskontrollgesetzes verbessert wird, ist mir sehr wichtig“.

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