Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO BT
(Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020), Drucksache 19/18100)
Die Bundesrepublik Deutschland steht vor der größten Herausforderung seit ihrer Gründung im Jahr 1949. Die COVID 19-Epidemie hat innerhalb weniger Wochen harte Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und deren Gesundheit notwendig gemacht. Nicht nur die deutsche, sondern auch die globale Wirtschaft sind von der Krise erfasst worden. Die Schäden für unsere Volkswirtschaft und für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger sind noch nicht abschätzbar. Sie werden aber einschneidend sein und eine Zäsur darstellen. Um dem nun beginnenden Abwärtssog zu begegnen, hat die Bundesregierung ein noch nie dagewesenes Paket an dringend benötigten Hilfsmaßnahmen, die heute unter anderem in Form des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan zur Abstimmung im Deutschen Bundestag anstehen, auf den Weg gebracht.
Ich habe mich entschlossen, aus staatspolitischer Verantwortung zuzustimmen. Dennoch habe ich Bedenken.
Das von der CDU, CSU und SPD-Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket weist einige Mängel auf, die ich als Freier Demokrat nicht gutheißen kann.
Zum ersten Mal wird eine Ausnahmemöglichkeit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse genutzt. Wir schaffen heute den Präzedenzfall für zukünftige Krisen. Der damit zwingend verbundene Tilgungsplan bleibt unpräzise. Der Tilgungsplan sollte Gesetzeskraft haben, um so auch in künftigen Wahlperioden verbindlich zu sein. Dazu müssen künftige Haushaltsüberschüsse nach Bedienung des Tilgungsplans zukünftig automatisch zur Tilgung der über den Plan hinausgehenden Corona-Schulden benutzt werden.
Aktuell verfügt der Bund über die sogenannte „Asylrücklage“. Mit dieser stehen, auch unter Berücksichtigung des laufenden Haushaltsplans, 37,6 Mrd. € zur Verfügung. Dieses Finanzpolster sollte für die Finanzierung der krisenbekämpfenden Maßnahmen genutzt werden. Es ist mir völlig unverständlich, dass die Bundesregierung diese Mittel ungenutzt liegen lässt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass mit diesen Mitteln teure zusätzliche konsumtive Ausgaben bezahlt werden sollen. Die Corona-Krise verändert das Leben und Handeln der gesamten Bevölkerung; nur die Bundesregierung will so weiter machen wie bisher. Geboten wäre stattdessen ein Ausgabenmoratorium für Ausgaben, die nicht der Bekämpfung der Krise dienen.
Die Bundesregierung erhält mit dem heutigen Beschluss des Nachtragshaushalts die Möglichkeit, bis zu 55 Mrd. € für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise zu verausgaben. Ich halte es für angemessen, dass der Bundeshaushalt über die dort benannten Maßnahmen hinaus die Möglichkeit eröffnet, weitere Maßnahmen ergreifen zu können, die heute noch nicht absehbar sind. Der Deutsche Bundestag hat heute unter Beweis gestellt, dass er voll handlungsfähig ist. Es gibt also keine Gründe, die parlamentarische Beteiligung für diese Mittel einzuschränken. Geboten wäre deshalb, dass diesen Titel betreffende Ausgaben über einen Betrag von 200 Mio. € der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmen muss. In Fällen von eilbedürftigen Entscheidungen kann die Zustimmung auch im Rahmen eines elektronischen Umlaufverfahrens erfolgen. Zudem sollte der Haushaltsausschuss über die Ausgabenentwicklung des Titels monatlich informiert werden. Ich lehne es ab, dass gerade mit Blick auf die Höhe der Mittel die parlamentarische Beteiligung eingeschränkt wird. Hierfür gibt es keine überzeugenden Gründe.
Es ist richtig, einen Schutzschirm für Unternehmen zu spannen. Ziel muss es sein, die Unternehmen dabei zu unterstützen, Liquiditätsprobleme, die aus der Krise entstehen, zu überbrücken. Diese Hilfen müssen schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen. Ich halte es aber für fatal, dass dieser Schirm eine Lücke für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 11 und 249 hat. Diese Unternehmen – auch diese Arbeitsplätze – haben sich in den letzten Jahren durch ihre Arbeitskraft sowie durch ihre Abgaben und Steuern solidarisch gezeigt. Sie sollten jetzt auch auf Solidarität setzen können. Entsprechend wäre es zwingend, dass auch der Bund für diese Unternehmen ein Sofortprogramm auflegt.
Darüber hinaus verweise ich auf die Entschließungsanträge der FDP-Bundestagsfraktion.
(Zum Download: www.karsten-klein.de/wp-content/uploads/2020/03/Persönliche-Erklärung-25.03.2020.pdf)