Die CSU muss bei der Grundsteuerreform den Worten Taten folgen lassen
Mit Bezug auf das am heutigen Tag von Christian Lindner (FDP) an Ralph Brinkhaus (CDU), Dr. Rolf Mützenich (SPD) und Alexander Dobrindt (CSU) verschickte Schreiben zur Grundsteuerreform erklärt der Haushaltsexperte und bayerische Landesgruppenchef der FDP-Bundestagsfraktion Karsten KLEIN:
„Eine Doppelberechnung der Grundsteuer ist bürokratischer Irrsinn. In ihrer jetzigen Form läuft die Länderöffnungsklausel ins Leere. Deshalb muss das Gesetz eine doppelte Grundstücksbewertung ausschließen.
Die CSU muss nun in Bundestag und Bundesrat den eigenen Ankündigungen Taten folgen lassen. Die Anwendung der Länderöffnungsklausel darf nicht zu einer doppelten Grundstücksbewertung führen. Das Grundsteuermodell der Bundesregierung ist bereits ein bürokratisches Ungetüm. Mit einer doppelten Grundstücksbewertung wird jenen Bundesländern, die diesem mittels Länderöffnungsklausel entfliehen wollen, ein neues Bürokratiemonster vorgesetzt. Eine doppelte Grundstücksbewertung bringt für die Bundesländer, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, unausweichlich zusätzliche Verwaltungskosten und Verwaltungsaufwand. Bundesländer, die sich für ein abweichendes Grundsteuermodell entscheiden, dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion plädiert daher im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich mit Nachdruck für eine unkomplizierte Lösung, die keine doppelte Grundstücksbewertung vorsieht. Hierfür wäre eine gesetzliche Normierung, die eine Berechnung anhand vorhandener statistischer Werte vorsieht, das am besten geeignete Modell.“