Karsten Klein

Das CSU-Mautdebakel kostet den Steuerzahler 243 Mio. Euro

Zur am heutigen Abend durch den Vorstand der Kapsch TrafficCom AG mitgeteilten vergleichsweisen Einigung zwischen der autoTicket GmbH und der Bundesrepublik Deutschland, die gescheiterte Einführung der Pkw-Maut betreffend, erklärt der Haushaltsexperte und bayerische Landesgruppenchef der FDP-Bundestagsfraktion Karsten KLEIN:

 

„Nun steht die Schadenssumme also fest. 243 Millionen Euro kostet den Steuerzahler das übereilte und sture Vorgehen des damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zahlen. Der damalige CSU-Wahlkampfhit wird damit zum Trauerlied für den Deutschen Steuerzahler.“

„Aller Mahnungen und Warnungen zum Trotz bestand Andreas Scheuer auf der Umsetzung des CSU-Prestigeprojekts und verstieß hierbei sogar gegen das Vergaberecht sowie gegen das Haushaltsrecht, wie der Bundesrechnungshof festgestellt hat“, so Klein.

„Für den finanziellen Schaden des Mautdebakels tragen Andreas Scheuer und die CSU die volle Verantwortung“, betont Klein.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der letzten Wahlperiode vor dem sich anbahnenden Maut-Desaster rechtzeitig wiederholt gewarnt. Leider stießen die Warnhinweise bei Andreas Scheuer und der GroKo auf taube Ohren. Die Kosten für das übereilte und trotzköpfige Vorgehen müssen nun die Steuerzahler tragen.

Der finanzielle Schaden für den Steuerzahler ist aber höher als die Schadensersatzzahlung in Höhe von 243 Millionen Euro. Denn durch die gescheiterte Einführung der Maut sind bereits Kosten in Höhe von über 80 Mio. € entstanden. So entstanden dem Bund für Personal, Sachmittel und Beratungsleistungen zwischen 2014 und dem 18.06.2019 Kosten in Höhe von rund 54 Mio. € sowie im Zusammenhang mit Schiedsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsgerichten weitere Kosten in Höhe von etwa 26 Mio. € (siehe Drucksache 20/4514, S. 44).

Hintergrund

Pressemitteilung des Vorstands der Kapsch TrafficCom AG:  https://www.kapsch.net/ir/ad-hoc/ktc-20230705-adhoc-de

Der Bundesrechnungshof hat bereits 2019 festgestellt, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit der Auftragsvergabe das Vergaberecht verletzt und gegen Haushaltsrecht verstoßen hat (siehe Bundesrechnungshof, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Verträge zur Infrastrukturabgabe,

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2019/infrastrukturabgabe-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1, 18.09.2019, S.4).

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (InfrAG) trat am 12. Juni 2015 in Kraft und war laut Bundesrechnungshof „von Anfang an umstritten“. Die Streitpunkte waren hierbei, ob die Infrastrukturabgabe mit europäischem Recht vereinbar ist und ob die Abgabe zu Einnahmen für den Bundeshaushalt in einer bestimmten Höhe führen würde. Laut Bundesrechnungshof kamen hier verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Europäische Kommission (KOM) leitete zudem aufgrund unionsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz am 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein (siehe Bundesrechnungshof, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Verträge zur Infrastrukturabgabe,

https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2019/infrastrukturabgabe-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1, 18.09.2019, S.5).

Am 9. Juni 2017 startete das BMVI die europaweiten Vergabeverfahren zur „Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ und zur „Planung, Errichtung, Entwicklung, Betrieb und Unterhaltung des automatischen ISA-Kontrolleinrichtungssystems“ im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens.

Im Oktober 2017 erhob Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland.

Ohne das Urteil des EuGH abzuwarten, vergab des BMVI am 22. Oktober 2018 den Zuschlag im Vergabeverfahren „Automatische Kontrolle“ mit einem finanziellen Volumen von

103 Mio. Euro und am 30. Dezember 2018 den Zuschlag im Vergabeverfahren „Erhebung“ mit einem finanziellen Volumen von 1,975 Mrd. Euro.

Am 18. Juni 2019 stellte der EuGH fest, dass die sogenannte Pkw-Maut gegen EU-Recht verstößt. Daraufhin kündigte das BMVI noch am 18. Juni 2019 die beiden oben genannten Verträge, was zu einer Klage der als Betreiber des Mautsystems ausgewählten Unternehmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom vor einem Schiedsgericht führte (Vgl. Bundesrechnungshof, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Verträge zur Infrastrukturabgabe, 18.09.2019, S.6-7).